Bei solchen Tieren ist jedoch darauf zu achten, dass sie spezielle Anforderungen an ihre Pflege haben und die notwendige Ausrüstung sowie spezielles Wissen vorhanden sein müssen.
Jetzt ist meine Frage ob ich diese Aussage so hinnehmen muss? Ich habe ein wenig recherchiert und bin davon ausgegangen, dass ein Vermieter die Tierhaltung nur aufgrund objektiver bzw. triftiger Gründe verbieten kann.
Die Nagetiere begeistern nicht jeden und stehen nach wie vor in einem eher schlechten Ruf. Gehörst du jedoch zu den Rattenfreunden, dann erwartet dich hiermit ein kluger und spaßiger Mitbewohner.
Mein Vermieter behauptet nun: er habe mir die Haltung nicht erlaubt – er war am Folgetag nach meinem Einzug auch in der Wohnung um Daten auszulesen und hat die Katze gesehen und auch nichts gesagt (es ist leider nichts schriftlich festgehalten).
Ich suche wegen sechsfachem Mäusebefall, Lärmbelästigungen und Excessive Anfeindungen der Nachbarn dringend eine neue Wohnung. Doch es gibt ein großes challenge, denn sehr viele Vermieter wissen einfach nicht, dass sie Kleintiere(ich habe two Wellensittiche) nicht verbieten dürfen.
Wir müssen dazu sagen, dass wir in einem äußers kleintiere die gerne kuscheln gepflegten und außerordentlich sauberen Haushalt leben und die Sauberkeit und Hygiene bei uns oberste Priorität hat.
Das heißt, die Wohnungsgröße ist fileür sie zweitrangig. Wer allerdings keine Zeit für tägliche ausgedehnte Gassirunden mitbringt, wählt besser dennoch ein anderes Haustier.
Wer ohnehin sehr beengt wohnt, sollte seinen Wunsch nach einem neuen tierischen Mitbewohner gut überdenken. Denn Fakt ist, dass selbst kleinste Tiere einen gewissen Platz benötigen, um wirklich artgerecht, frei und glücklich leben zu können – und nichts Geringeres sollte das Ziel sein.
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Wenn Haustierfans aus ihrer Mietwohnung ausziehen, finden sie womöglich unerwünschte Spuren ihrer Vierbeiner an Wänden, Böden oder Türen. Für Schäden, die über die übliche Abnutzung hinausgehen, müssen Mieter einstehen, etwa bei Schäden durch Katzenurin.
Katzen sind häufig sehr pflegeleichte kleine Haustiere, die durchaus gerne ihre Zeit im freien verbringen, was ihre Pflege erheblich erleichtert.
Aus der vom Amtsgericht Brückeburg geäußerten Meinung sollte person aber nicht schließen, dass eine Schlangenhaltung in der Wohnung grundsätzlich zulässig ist bzw. der Vermieter hierzu seine Genehmigung erteilen muss. Es kommt entscheidend darauf an, um welche Arten von Schlangen es sich handelt, und wie diese gehalten werden.
Hält gentleman die Tiere dennoch zusammen, leben sie meist recht friedlich nebeneinander her und haben sonst nichts miteinander zu tun. Manchmal nutzen sie den anderen als warme Liegefläche im Winter.
Eine Regelung in der Hausordnung zur Kleintierhaltung ist dann verbindlich, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder wenn sie sich aus den allgemeinen Rücksichtnahmepflichten der Mieter ergibt.